Das neue Hamburger Wahlsystem

Wieviele Sitze nach Personenstimmen und nach Listenreihenfolge jeweils zu vergeben sind, hängt von dem Anteil an allen für die Partei abgegebene Stimmen ab. Je höher der Anteil der für einzelne Personen gesetzten Kreuze, desto mehr Sitze werden nach der Personenreihenfolge vergeben. Wenn der Partei nur ein Wahlkreismandat zusteht, liegt die Grenze bei 50 Prozent. Bei zwei Mandaten wird zwischen 25 und 75 Prozent Personenstimmen jeweils ein Sitz nach beiden Methoden verteilt.
 
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