Abberufung: |
Möglichkeit der Stimmbürgerschaft, das Parlament abzusetzen. Auf
Bundesebene durch Beschluss auf Totalrevision der Bundesverfassung.
Auf kantonaler Ebene in Bern, Luzern, Schaffhausen, Thurgau und
Tessin möglich. A.der Regierung ist in Schaffhausen, Solothurn,
Thurgau und Tessin möglich. Bisher ist eine A.noch nirgendwo
vorgekommen. |
aktives Wahlrecht: |
Schweizer Staatsbürger, die am Wahltag 18 Jahre alt waren. |
AlterspräsidentIn: |
Amtsältestes Mitglied des Nationalrates, das die erste Sitzung
nach den Wahlen eröffnet. Der Ständerat hat seit 1848 keinE A. mehr,
da die Amtsperioden kantonal geregelt sind. |
Ausmehren: |
An einer Versammlung feststellen, welche Seite die Mehrheit hat.
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Briefliche Abstimmung: |
In fast allen Kantonen kann bis zu 5 Wochen vor dem Wahltag per
Brief gewählt und abgestimmt werden. In einzelnen Gebieten wird die
B.A. von 90% der Stimmenden genutzt. |
Bund: |
Kurzbezeichnung für die Schweiz. Offiziell: Schweizerische
Eidgenossenschaft. |
Bundesbüchlein: |
Broschüre mit Erläuterungen zu einer Abstimmungsvorlage auf
Bundesebene, wird an alle Stimmberechtigten versandt. |
BundeskanzlerIn: |
ChefIn der Bundeskanzlei (Stabsdienste der Regierung und des
Parlamentes). Wird von der Bundesversammlung auf 4 Jahre gewählt und
nimmt an der Bundesratssitzung teil. |
Bundeshaus: |
Sitz des Bundesparlaments und des Bundesrates in Bern. |
BundespräsidentIn: |
PräsidentIn des Bundesrates für 1 Jahr. Repräsentiert die
Schweiz nach Aussen wie einE StaatspräsidentIn. Wird jeweils am 2.
Mittwoch der Dezembersession gewählt und danach im Heimatkanton mit
Pomp gefeiert. |
Bundesrat: |
Bundesregierung mit 7 gleichberechtigten Mitgliedern. Bei der
Wahl ist die Verteilung auf die Landesteile zu berücksichtigen.
PräsidentIn und VizepräsidentIn sind auf 1 Jahr gewählt. Turnus:
Jedes Mitglied wird in der Reihenfolge der Anciennität ins Präsidium
gewählt, wenn es "unter" allen amtsälteren Mitgliedern "gedient"
hat. Wahlorgan: Bundesversammlung. Amtsdauer: 4 Jahre. |
Bundesversammlung (offiziell
"Vereinigte Bundesversammlung") |
Nationalrat und Ständerat in gemeinsamer Sitzung unter der
Leitung des Nationalratspräsidiums. 246 Sitze. Zuständig
hauptsächlich für Bundesrats- und Richterwahlen |
Eintreten: |
Parlament: Eine Regierungsvorlage inhaltlich behandeln. |
Einzelinitiative: |
Antrag eines/einer einzelnen Stimmberechtigen an das
Parlament.Benötigt in den meisten Kantonen ein Quorum, um behandelt
zu werden. |
erwahren: |
Resultat formell bestätigen (im Nationalrat) |
Fraktion: |
Die Abgeordneten jeder Partei mit mind. 5 Sitzen in einer Kammer
des Parlaments bilden eine F. In allen kantonalen Parlamenten
gelten analoge Regelungen mit verschiedenen Mindeststärken. AR und
AI kennen keine F. |
Gouvernement: (Regierung) |
Kantonsregierung im Kanton Jura |
Grosser Rat: (Grand Conseil, Gran Consiglio) |
Kantonsparlament in Bern, Luzern, Freiburg, Basel-Stadt, Schaffhausen,
Graubünden, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf. Ein
einzelnes Mitglied heisst "Grossrat/rätin", "Député(e)", "Diputato",
in St. Gallen "Kantonsrat". |
Halbkantone: |
Nidwalden, Obwalden, Basel-Stadt, Basel-Land(schaft),
Appenzell-Ausserrhoden, Appenzell-Innerrhoden sind die H. |
Immunität: |
Bundesratsmitglieder können nur gerichtlich belangt werden, wenn
der Bundesrat ihre I. aufhebt. Parlamentarier geniessen die
Parlamentarische I. bei Aktivitäten im Zusammenhang mit ihrem
Mandat. |
Interpellation: |
Antrag eines Parlamentsmitglieds oder einer Fraktion, einen
Gegenstand mit der Regierung zu diskutieren. |
Kantonsrat: |
Kantonsparlament in Zürich, Schwyz, Obwalden, Zug, Solothurn,
Appenzell-Ausserrhoden, St. Gallen. Ein einzelnes Mitglied heisst
"Kantonsrat/rätin" |
Kollegialprinzip (fälschlich
auch "Kollegialitätsprinzip") |
Die Kollegialregierung entscheidet gleichberechtigt und
gemeinsam. Alle Mitglieder haben nach Aussen den Mehrheitsentscheid
zu vertreten und ihn auch zu vollziehen. |
Kommission: |
Ausschuss in einem Parlament |
Konkordat: |
Verbindlicher Vertrag zwischen mehreren Kantonen, hat
Gesetzescharakter. |
Konstituierung (Regierung): |
Nach jedem personellen Wechsel einer Regierung findet die
Verteilung der Departemente statt. Es gilt dabei das informelle
Anciennitätsprinzip, notfalls der Mehrheitsentscheid. |
Kummulieren: |
EineN Kandidaten/in auf der Wahlliste doppelt aufführen. |
Landammann: |
(RotierendeR) RegierungspräsidentIn in Uri, Schwyz, Obwalden,
Nidwalden, Glarus, Zug, Solothurn, Appenzell- Ausserrhoden,
Appenzell-Innerrhoden, Aargau. In Appenzell-Innerrhoden
"Regierender" und "Stillstehender" (=Vize) L. |
Landrat: |
Kantonsparlament in Uri, Nidwalden, Glarus, Basel-Land. Ein
einzelnes Mitglied heisst "Landrat" |
Landsgemeinde: |
Versammlung der StimmbürgerInnen eines Kantons oder Bezirks. Auf
kantonaler Ebene noch in Glarus und Appenzell-Innerrhoden. |
Motion (in Basel-Stadt "Anzug") |
Persönlicher Antrag eines Parlamentsmitglieds, der Regierung
einen verbindlichen Auftrag zu erteilen |
Nationalrat: |
Volkskammer des Bundesparlaments. Die Sitze werden nach der
Bevölkerungszahl bei der letzten Volkszählung verteilt. Jeder Kanton
ist ein Wahlkreis mit mind. 1 Sitz. |
NationalratspräsidentIn: |
Wird jeweils im Dezember für 1 Jahr gewählt (Aufstieg über 2.
und 1. Vizepräsidium) und als "höchsteR SchweizerIn" bezeichnet.
Präsidiert auch die Bundesversammlung. Wahl wird im Heimatkanton mit
Pomp gefeiert. Das N. wird im Turnus von den Fraktionen nach ihrer
Stärke gestellt. |
Panaschieren: |
Kandidaten anderer Listen auf die eigene Liste übernehmen. In
fast allen Wahlgesetzen geht dann die Parteistimme an die andere
Liste über. |
Parlamentarische Initiative: |
Konkreter Antrag eines Parlamentsmitglieds auf Gesetzesänderung.
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Parlement: (Parlament) |
Kantonsparlament im Kanton Jura. Ein einzelnes Mitglied heisst
Député(e) |
passives Wahlrecht: |
Gleiche Anforderung wie aktives Wahlrecht. |
Postulat: |
Persönlicher Antrag eines Parlamentsmitglieds, der Regierung
einen unverbindlichen Prüf-Auftrag zu erteilen |
PUK: |
Parlamentarische Untersuchungskommission. Wird vom Parlament
eingesetzt um die politischen Vorgänge bei einem Skandal
aufzuhellen. |
Referendum: |
Obligatorisches R.auf Bundesebene für Verfassungsänderungen und
die wichtige Staatsverträge. Fakultatives R.für alle Gesetze und
andere Staatsverträge. Auf Bundesebene sind 50'000 Unterschriften
oder 8 Kantone (Kantons-R.) notwendig. 2004 wird erstmals in der
Geschichte über ein Kantons-R. abgestimmt. |
Regierungsrat: (Conseil d'Etat, Consiglio di
Stato - nicht verwechseln mit Ständerat !) |
Kantonsregierung in Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schyz, Obwalden,
Nidwalden, Glarus, Zug, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Land,
Schaffhausen, Appenzell-Ausserrhoden, St. Gallen, Graubünden,
Aargau, Thurgau |
Ring: |
Abgegrenzter Platz an der Landsgemeinde, der für die
Stimmberechtigten reserviert ist. |
Röstigraben: (Fossé du Rösti) |
Von Rösti=deutschschweizer Kartoffelgericht: Bezeichnung für die
Sprachgrenze D/F bei unterschiedlichem Abstimmungsresultat |
Rückkommen: |
Parlament: Einen bereits gefällten Entscheid rückgängig machen
und nochmals entscheiden. |
Rückweisung: |
Parlament: Eine Regierungsvorlage zur nochmaligen Behandlung an
die Regierung zurückschicken. |
Schultheiss: |
(RotierendeR) RegierungspräsidentIn in Luzern |
Sitzverteilung: |
In den Kantonen mit >1 Sitz nach Hagenbach-Bischoff (Listen-
und Unterlistenverbindungen möglich). In Kantonen mit 1 Sitz
relatives Mehr. |
Sperrklausel: |
Bei Nationalratswahlen besteht keine S. Die vielen kleinen Wahlkreise
(6x1 Sitz, 2x2 Sitze, 1x3 Sitze, 1x4 Sitze, 3x5 Sitze) schaffen
aber ein zT. sehr hohes natürliches Quorum. |
Staat: |
Bezeichnung für Kanton |
Staatsrat (Conseil d'Etat, Consiglio dello
Stato) |
Kantonsregierung in Freiburg, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg,
Genf |
Stammlande: |
Traditionelle Hochburgen (wird nur für die Hochburgen der CVP,
die katholischen Kantone, verwendet) |
Stand: |
Kanton |
Ständemehr: |
Für Verfassungsänderungen und Beitritt zu Internationalen
Organisationen ist das S.erforderlich. Es beträgt 12 von 23
Ständen. |
Ständerat: (Conseil aux Etats, Consiglio degli
Stati - nicht verwechseln mit Regierungsrat !) |
Kantonskammer des Bundesparlaments. Gleichberechtigt mit
Nationalrat. Jeder Kanton hat 2 Sitze, jeder Halbkanton 1 Sitz.
Wahlmodus: Kantonal unterschiedliches Mehrheitswahlrecht, ausser
Jura (kantonales Proporzwahlrecht). Das S. wird im Turnus von den
Fraktionen nach ihrer Stärke gestellt. |
Standesinitiative: |
Antrag eines Kantons an das Bundesparlament. Hat die gleiche
Stellung wie die Motion eines Parlamentsmitglieds. |
StänderatspräsidentIn: |
Wird jeweils im Dezember für 1 Jahr gewählt (Aufstieg über 2.
und 1. Vizepräsidium) und als "zweithöchsteR SchweizerIn"
bezeichnet. Ist auch VizepräsidentIn der Bundesversammlung. Wahl
wird im Heimatkanton mit Pomp gefeiert. |
Standeskommission: |
Kantonsregierung in Appenzell-Innerrhoden. Die Mitglieder haben
altertümliche Bezeichnungen wie "Säckelmeister", "Landesfähnrich"
oder "Bauherr" und werden direkt in ihr Ministeramt gewählt. |
Standesstimme: |
Stimmgewicht eines Kantons bei Volksabstimmungen mit Ständemehr.
Jeder Kanton hat 1 Standesstimme, nur die Halbkantone haben
lediglich 1/2 Standesstimme. |
Stellvertretung (Wählen, Abstimmen) |
In den meisten Kantonen kann stellvertretend für
MitbewohnerInnen oder Betagte gestimmt werden. |
Stellvertreter (Suppleanten) |
In den Parlamente von Graubünden, Wallis und Jura können
abwesende Abgeordnete durch S.ersetzt werden, die ebenfalls vom Volk
gewählt werden. |
Stichentscheid: |
Bei Unentschieden haben in Regierung und Parlament die
Vorsitzenden den St. In Regierungen haben sie vorher üblicherweise
mitgestimmt, in Parlamenten jedoch nicht. |
Stimmzwang: |
Stimmpflicht unter Bussandrohung. Nur noch in Kanton
Schaffhausen in Kraft. Deshalb hat dieser Kanton die höchste
Stimmbeteiligung. |
Vereidigung: |
Bundesrats- und Parlamentsmitglieder müssen den Amtseid (mit
Anrufung von Gott) oder das Amtsgelübde vor der Bundesversammlung
(resp. der jeweiligen Parlamentskammer) ablegen, bevor sie ihr Amt
antreten können. |
Verfassungsgericht: |
Existiert auf Bundesebene nicht. Die Entscheide des
Bundesparlaments können juristisch nicht angefochten werden, ausser
bei internationalen Gerichten. |
Volksinitiative: |
Antrag von mind. 100'000 Stimmberechtigten (Bund) auf
Verfassungsänderung. Erzwingt Volksabstimmung innert 7 Jahren. |
Von-Wattenwyl-Gespräche |
Regelmässige, informelle Verhandlungen des Bundesrates mit den
Spitzen der Regierungsparteien und -fraktionen. Finden im
Von-Wattenwyl-Haus in Bern statt. |
VizekanzlerIn: |
2 StellvertreterInnen des/der BundeskanzlerIn. Der/die eine
amtet hauptsächlich als MediensprecherIn des Bundesrates. Wird von
der Bundesversammlung auf 4 Jahre gewählt. |
Weibel: |
(Bundes-W., Standes-W.) Regierungs- und Parlaments-Diener, bei
formellen Gelegenheiten in einen prächtigen Ornat gekleidet und mit
Siegel etc. geschmückt. |
Welsche: (Welschland) |
Bewohner der französischsprachigen Landesteile |
Zauberformel: |
Parteipolitische Zusammensetzung des Bundesrates von 1959-2003:
2 FDP, 2 CVP, 2 SP, 1 SVP. Wird auch für andere länger dauernde
Regierungs- Zusammensetzungen verwendet. |
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zusammengestellt von Ruedi Lais, info@lais.ch, www.lais.ch, März 2004
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